Von Redaktion Der Rechtsstaat.de
Das Berliner Verfassungsgericht hat entschieden, daß Volksentscheide für die Berliner Regierung nicht bindend sind. Geklagt hatten die Befürworter einer weiteren Benutzung des Flughafens Tempelhof als City-Airport.
In der Begründung führten die Richter aus, daß das Berliner Volk “kein generelles Mitwirkungsrecht” bei den politischen Entscheidungen des Berliner Senates habe.
Alle Volksentscheide, in denen nicht über ein bestimmtes Gestz aabgestimmt werde, hätten lediglich “politischen Charakter”.
Der Senat habe darum ein Volksvotum bei seinen Abwägungen lediglich zu berücksichtigen. Weiter führte das Gericht aus, daß das Volk “kein Verfassungsorgan im formellen Sinn” sei.
Mit dieser Grundsatzentscheidung sind klare Grenzen für die Einflußmöglichkeiten des Berliner Volkes auf die Entscheidungen des Senates gezogen: Die gewählte Regierung kann durch einen erfolgreichen Volksentscheid nicht zu bestimmten Entscheidungen gezwungen werden.
Eine von den Befürwortern einer direkteren Demokratie gewünschte stärkere Beteiligung des Berliner Volkes an politischen Entscheidungen ist mit dieser Entscheidung in weite Ferne gerückt.
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