von Redaktion Der Rechtsstaat.de
Ein Gericht in Liechtenstein hat eine ehemalige Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Vermögensverwaltungsbank LGT zu einer Schadensersatzzahlung an einen deutschen Steuersünder in Millionenhöhe verurteilt. Das Landgericht in Vaduz befand die ehemalige LGT-Treuhand AG für schuldig, den Kläger zu spät über den Diebstahl von Kundendaten informiert zu haben. Die Treuhandgesellschaft wurde zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 7,3 Millionen Euro verurteilt.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Weitere Klagen könnten folgen. Deutsche haben nun ähnliches vor: Wenn sie rechtzeitig vom Datendiebstahl gewust hätten, dann wäre eine Selbstanzeige in Deutschland für sie möglich gewesen, lautet die Begründung.
Vor zwei Jahren verkaufte ein ehemaliger Mitarbeiter der Treuhandgesellschaft LGT eine CD mit Informationen über Steuersünder für 4,5 Millionen Euro an den Bundesnachrichtendienst.
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Kommentare
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Gibt es diese viel diskutierte(n) CD(s) in Wirklichkeit überhaupt? Wenn nicht, sollten alle, die sich selbst angezeigt haben, ihre Selbstanzeige zurückziehen und den Staat wegen unwahrer Behauptung sowie Verletzung der Privatsphäre anklagen. Diese gegenwärtige Unternehmung und Haltung der Regierung erinnert an die Anhörungen vor dem BVerfG und dem EGMR zur Frage der Enteignungen und Wiedergutmachung ‘45-49′. Auch dort haben Bonn und Berlin vorgemacht, wie es mit der Vorspiegelung falscher Tatsachen in betrügerischer Absicht geht. Im Nachhinein gedacht: auch wenn es die CD(s) gäbe, sollten sich die Gejagten juristisch beraten und auch als Gruppe von Enteigneten juristisch vertreten lassen. Denn, dieser ganze unrühmliche Versuch der Bundesregierung wie auch der der verwickelten Landesregierungen scheint schon eine diplomatisch fragwürdige, zumindest wackelige, und unrechtsstaatliche Affäre zu sein. Hier haben wir schon wieder ein Beispiel der Überheblichkeit und falsche Selbsteinschätzung, die sich durch die politisch-gesellschaftliche Unreife der BRD ergeben.
Grüße,
Horatio Nelson