Dr. Michael Naumann
Von Redaktion DerRechtsstaat.de
Dr. Michael Naumann (SPD), ehemaliger Chefredakteur der Wochenzeitung “Die Zeit”, hat seine Einstellung gegenüber dem Verfassungsbruch der Kohlregierung im Jahre 1990 nicht geändert. Auf entsprechende Nachfrage äußert sich Naumann auf der Seite abgeordnetenwatch.de wie folgt:
meine Haltung zu den unglaublichen Vorgängen nach der “Wende” innerhalb der Regierung Helmut Kohls anlässlich des Umgangs mit den Folgen der sogenannten “Bodenreform” in der SBZ vor 1949, und das heißt, mit ihrer nachträglichen Legitimierung durch den Bundestag hat sich nicht geändert. Als Chefredakteur der ZEIT habe ich das meinige getan, um die skandalösen Umstände der entsprechenden Gesetzgebung darzustellen. Dass bisher alle möglichen Rechtsverfahren in dieser Sache gescheitert sind, ändert nichts an meiner Einschätzung.
Viele Grüße,
Michael Naumann
Mit dem auch als das “deutsche Watergate” bekannten Verfassungsbruch hatte sich Naumann bereits im Jahre 2004 in der Zeit befasst: weiter lesen
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Wie ich soeben aus abgeordnetenwatch.de erfahren habe, wurde eine mögl. moralische Reha der SBZ-Opfer/45-49 - auf dem demokratischen Wege über eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag - auf der Grundlage von zwei Stellungnahmen seitens des BMJ verhindert.
Aus der “Feder” einer vormaligen LPG-Futterökonomin und SED-Aktivistin aus der DDR-Diktatur liest sich die u.a. Antwort m.E. wie eine Freisler-Urteilsbegründung zu den Hinrichtungen der NS-Widerstandskämpfer/1944 (auch NS-Widerstandskämpfer, die ihr Familieneigentum in der (nachfolgenden) SBZ besaßen, dürfen ja bekanntlich nicht einmal moralisch rehabilitiert werden, weil “….sämtliche Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage in den Jahren 1945 bis 1949 nicht mehr rückgängig zu machen sind.”
Bitte lesen Sie nachstehend, was die vormalige LPG-Futterökonomin aus der SED-Diktatur heute tatsächlich “rechtsstaatlich” antworten darf:
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http://www.abgeordnetenwatch.de/kersten_naumann-650-5982.html
Sehr geehrte Frau MdB Naumann,
* meine öffentliche Petition/ID-Nr.: 572 zur rein MORALISCHEN (!) Rehabilitierung (konkret: Wiederherstellung der EHRE und REPUTATION) der politisch verfolgten- und pauschal als “Nazis und Kriegsverbrecher” kriminalisierten SBZ-Opfer - im Zuge der totalitären DURCHSETZUNG der Boden-/industriereform/1945-49 - wurde mit regelrechten “Killerphrasen” - OHNE jedwede Einholung einer Stellungnahme von Rechtsexperten des Justizministeriums oder (wie von mir dringend erbeten:) des Menschenrechtsausschusses - wie folgt abgeschmettert :
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2008 abschließend beraten und beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er dem Anliegen nicht entsprechen konnte.
Begründung
(…) Dabei ist jedoch eine Enteignung nach der so genannten demokratischen Bodenreform oder eine Industrieenteignung als solche einer Rehabilitierung nicht zugänglich, weil sämtliche Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage in den Jahren 1945 bis 1949 nicht mehr rückgängig zu machen sind.
(…) Die Frage der individuellen moralischen Rehabilitierung ist vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 9. Januar 2001 mit dem Hinweis auf den verfassungskonformen Weg über die Wiedergutmachung durch das Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) beantwortet worden. (…) Dem Interesse der Betroffenen an einer moralischen Wiedergutmachung, die mangels darüber hinausgehender Eingriffe keine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung erhalten können, wird mit der Gewährung von Ausgleichsleistungen nach Auffassung des Petitionsausschusses hinreichend Rechnung getragen.
>>> Meine Fragen an Sie :
1. Wer VERBIETET heute dem deutschen Gesetzgeber (Bundestag) die o.g. politischen SBZ-Verfolgungsopfer/1945-49 rein MORALISCH (!) zu rehabilitieren ?
2. Wie kommt der Pet.-Ausschuss zu der m.E. unwahren (!) Behauptung, das AusglLeistG aus 1994 ersetze ein Reha-Gesetz ?
MfG
Dipl.-VerwW. (FH)
02.09.2008
Antwort von
Kersten Naumann
Bild: Kersten Naumann
Sehr geehrter Herr ,
Sie irren. Zu Ihrer Petition gibt es zwei Stellungnahmen des BMJ, deren Aussagen sich in der Ihnen zugegangenen Beschlussbegründung niederschlagen. Zwei Berichterstatter jeweils einer von der Koalition und der Opposition sind zum selben Ergebnis gekommen. Der gesamte Petitionsausschuss hat sich in dieser Angelegenheit einstimmig verhalten und das Petitionsverfahren zum Abschluss gebracht genau aus den Gründen, von denen Sie teilweise aus der Beschlussbegründung zitieren. Die Frage nach einem Verbot oder Untätigkeit des Deutschen Gesetzgebers ist abwegig, da jede Fraktion im Parlament entsprechend den demokratischen Prinzipien tätig werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
Bisher 1 Empfehlung.
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Ein renommierter CDU-Landtagsabgeordneter spricht ebenfalls öffentlich von +++UNRECHT+++ an den SBZ-Opfern/45-49 und sogar von einem +++GEBROCHENEN CDU-VERSPRECHEN+++ unter: kandidatenwatch.de.
Bitte lesen Sie nachstehend, was der ehrbare und äußerst kompetente CDU-Abgeordnete Dr. Henning von STORCH über das gebrochene Versprechen der CDU-Kohl-Regierung öffentlich erklärt(e) - (auch dieses öffentliche “Interview” führte, wie so oft, Herr M. P.):
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http://www.kandidatenwatch.de/dr_henning_von_storch-858-9161-1.html#fragen
14.08.2006
Antwort von
Dr. Henning von Storch
Sehr geehrter Herr ,
Ihre Anfrage betreffend “Rückgabeverbot an redliche Heimatvertriebene” beantworte ich gerne wie folgt:
Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands hat der Bundestag gesetzliche Regelungen für die teilweise Nichtrückgabe von in kommunistischer Zeit enteigneten Vermögenswerten beschlossen. Dies betrifft insbesondere die Enteignungen vor 1949. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war maßgeblich daran beteiligt. Die Gesetzgebung hierzu hat das Bundesverfassungsgericht für rechtsstaatlich erklärt.
Meine persönliche Meinung: Ich empfinde es als Unrecht, dass die Bundesrepublik, die aus dem Volkseigentum in Bundeseigentum übergegangenen Vermögenswerte, die aus kommunistischer Enteignung stammen, über die Treuhandanstalt bzw. ihre Nachfolger “privatisiert” und meistbietend veräußert.
Ich erinnere daran, dass alle früheren Bundesregierungen vor 1990 den Opfern kommunistischer Enteignung die Rückgabe ihrer Vermögenswerte im Falle der Wiedervereinigung versprochen haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Henning von Storch
Bisher 5 Empfehlungen.
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….im Nachgang zum vorstehenden Beitrag:
Die Internetseite des MdL Dr. Henning von Storch (CDU):
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http://www.henning-von-storch.de/
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MdL Professor Dr. Wolfgang Methling (Die Linke) unterstützt (vorgeblich) Reha-Initiativen für die SBZ-Opfer/45-49 wie folgt:
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http://www.kandidatenwatch.de/prof_dr_wolfgang_methling-858-8939-1-p420.html#fragen
29.08.2006
Frage von
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Methling,
wie es scheint, stellen Sie sich der historischen Wahrheit und der Verantwortung der SED.
Sie schreiben selbst, dass Sie politisches SED-Verfolgungsunrecht so weit wie möglich wieder gutmachen möchten.
Die Ihnen sicherlich gut bekannte PDS-Aktivistin Rosi Blaschke ließ im Parteiorgan Disput / Ausgabe Juni 1998 folgendes verlautbaren:
Natürlich waren nicht alle Großgrundbesitzer Naziaktivisten. (…) Um so schmerzlicher empfunden werden Ungerechtigkeiten und Übergriffe, die das demokratische Ziel der Bodenreform beschädigten. (…) Solches Unrecht muß und wird wiedergutgemacht werden.
Herr Professor Dr. Methling, ich frage Sie konkret:
1. Würden Sie die Aussage Ihres Parteimitglieds Rosi Blaschke mittragen?
2. Würden Sie mir zustimmen, dass auch redliche und NS unbelastete Landwirte und Mittelständler zum Opfer einer klassenkämpferischen politischen Verfolgung, Vertreibung, Deportation oder gar Ermordung wurden?
3. Würden Sie mir zustimmen, dass o. g. Maßnahmen gegen redliche Menschen i.R.d. Boden- und Industriereform eindeutig strafrechtlichen Charakter hatten?
4. Würden Sie mir zustimmen, dass auch bereits verstorbene Opfer der Boden- und Industriereform geschützte Persönlichkeitsrechte besitzen?
5. Würden Sie mir zustimmen, dass zu Unrecht als Nazi und Kriegsverbrecher diffamierte- und strafrechtlich verfolgte Mitbürger rehabilitiert werden müssen?
6. Würden Sie mir zustimmen, dass die Gesetzesnorm, die diese überfällige Rehabilitierung gebietet (§ 1 Abs. 5 StrRehaG) geltendes Recht der BRD ist und damit auch anzuwenden ist?
Sie tragen politische Verantwortung in MV; bitte setzen Sie sich für diese überfällige StrReha ein; -was wäre schlecht daran, Herr Professor?
MfG
M.
08.09.2006
Antwort von
Prof. Dr. Wolfgang Methling
Bild: Prof. Dr. Wolfgang Methling
Sehr geehrter Herr ,
ich darf noch einmal versichern, dass es nicht nur so “scheint” - wie Sie schreiben - dass sich meine Partei der historischen Wahrheit und der Verantwortung der SED stellt.
Es war 1989/90 Gründungskonsens, dass politisches Verfolgungsunrecht, für das die SED verantwortlich war, so weit wie möglich wieder gutgemacht werden muss.
Daran hält die Linkspartei.PDS auch heute voll inhaltlich fest. Und auch ich als ihr Spitzenkandidat habe keine andere Auffassung. Somit teile ich selbstverständlich auch die von Ihnen dargelegte Meinungsäußerung von Frau Rosi Blaschke.
Die Linkspartei.PDS vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass Menschen, die unschuldig, grundlos und rechtswidrig Opfer von politischer Gewalt wurden, rehabilitiert werden müssen (soweit dies freilich im Nachhinein überhaupt nochmöglich ist). Dazu gehören “vergessene” Opfer des Faschismus, aber auch Opfer des Kalten Krieges - und zwar auf beiden Seiten. Beispielsweise sind die Opfer des KPD-Verbots von 1956 bis heute nicht rehabilitiert.
Nun zu Ihren Fragen:
1. Die Äußerung von Rosi Blaschke teile ich.
2. Ihre Darstellung entspricht der Wahrheit, wobei allerdings die Facetten von Einzelfällen und bedauernswerten Schicksalen außerordentlich differenziert sind und sich kaum mit generalisierenden Schlagworten fassen lassen.
3. Eine generelle Einschätzung über einen strafrechtlich relevanten Charakter des damaligen Geschehens maße ich mir nicht an. Bekanntlich betrifft und untersucht Strafrecht jeweils die konkrete Einzeltat. Strafrecht eignet sich jedenfalls grundsätzlich nicht als Instrument zur Geschichtsaufarbeitung.
4. Selbstverständlich ist es eine Frage der Redlichkeit, den toten Opfern Ehre und Respekt zu erweisen. In diesem Sinne haben sie Persönlichkeitsrechte.
5. Die Linkspartei.PDS hat niemals etwas anderes vertreten, jetzt nicht - und auch vorher als PDS bzw. SED/PDS - nicht.
6. Die Linkspartei.PDS ist eine Partei, die für Rechtsstaatlichkeit eintritt. Selbstverständlich kann für strafrechtliche Maßnahmen, die formell keine gerichtliche Maßnahmen waren (§ 1 Abs. 5 StrRehaG) nichts anderes gelten: Das Recht muss angewendet werden.
Zusammenfassend kann ich nur noch einmal sagen, dass die Linkspartei.PDS jederzeit dafür eintritt, mögliche Gesetzeslücken schließen zu helfen und selbstverständlich auch bereit ist, für Abhilfe zu sorgen, wenn Gesetze nicht oder nur teilweise eingehalten werden. Natürlich muss dabei gesehen werden, was auf Bundesebene und was auf Landesebene zu lösen ist, was hierzulande machbar ist und was nicht.
Vielleicht überzeuge ich Sie von der Ernsthaftigkeit der Linkspartei.PDS, wenn ich Ihre Aufmerksamkeit darauf lenke, dass die PDS bereits 1998 einen “Gesetzentwurf über die Rehabilitierung und Versorgung von Opfern von Staatsunrecht sowie von politischer Gewalt” in den Landtag M-V eingebracht hatte, der von dem ganzheitlichen Ansatz ausging, dass all Jene, die unschuldig und rechtswidrig Opfer von politischer Gewalt und Staatsunrecht geworden sind, voll und ganz rehabilitiert werden müssen: moralisch, rechtlich und materiell. (Die entsprechende Gesetzesvorlage finden Sie als Landtagsdrucksache unter der Nummer 2/3461.)
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Methling
Bisher 1 Empfehlung.
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Fortsetzung II. zu: MdL Prof. Dr. W. Methling (Die Linke):
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http://www.kandidatenwatch.de/prof_dr_wolfgang_methling-858-8939-5.html#fragen
17.08.2006
Frage von
Betrifft: “Demokratische” Bodenreform der SBZ/DDR
Guten Tag Herr Kandidat Dr. Methling!
Es fällt mir auf, daß - sobald das “Justiz-Thema” Bodenreform aufkommt - Sie unverzüglich in den alten Jargon Ihrer Vorgänger-Partei SED verfallen.
Vertreibung, Internierung, Ermordung von (auch vielen) unschuldigen deutschen Staatsbürgern verteidigen Sie mit dem Attribut “demokratisch”. Der Raub der Vermögenswerte (auch vieler) Unschuldiger war nach Meinung Ihrer Vorgängerpartei SED rechtsstaatlich.
Sie sind aber nun im Rechtsstaat BRD seit geraumer Zeit angelangt - und im Rechtsstaat BRD wurden kommunistische Zwangsvertreibungen von (auch) unschuldigen Mecklenburgern niemals als demokratisch und rechtsstaatlich anerkannt - und dieses himmelschreiende (auch) Unrecht sollte nach der Wiedervereinigung aufgearbeitet und gesühnt werden.
In einem demokratischen Rechtsstaat gibt es auch keine Zwangskollektivierung von freien Bauern bzw. Neusiedlern; die “demokratische Bodenreform” der SBZ/DDR hat sich in monströse LPG-Betriebe und deren monströse Rechtsnachfolger aufgelöst.
Ich möchte Ihnen folgende Fragen stellen:
Sind Sie dafür, daß unschuldige und nicht NS-belastete deutsche Binnenvertriebene zumindest ihre dem Verfall geweihten Kulturgüter zurück erhalten, wenn dieses kulturelle Erbe noch in öffentlicher Hand ist?
Sind Sie ferner dafür, daß unschuldige und nicht NS-belastete deutsche Binnenvertriebene aus der SBZ/DDR strafrechtlich rehabilitiert werden, wenn Sie sich in einem rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren eindeutig als unschuldig und NS-unbelastet erweisen?
Kollektivschuld und Sippenhaft darf es in einem wiedervereinigten Rechtsstaat Deutschland niemals geben!
Ich denke, diese einfachen Fragen können Sie - auch als “Nicht-Jurist” - beantworten - oder jemanden aus Ihrer Partei fragen, der für das “Justiz-Ressort” Verantwortung übernimmt.
Mit freundlichen Grüßen
A.
24.08.2006
Antwort von
Prof. Dr. Wolfgang Methling
Bild: Prof. Dr. Wolfgang Methling
Sehr geehrter Herr ,
sie müssen wohl Äußerungen von mir zur Bodenreform 1945/46 missverstanden haben, wenn Sie mir “den alten Jargon Ihrer Vorgänger-Partei SED” unterstellen.
Die PDS hat sich seit Anbeginn besonders verpflichtet gesehen, sich mit der Geschichte der DDR, mit obrigkeitsstaatlichem Sozialismus und den Strukturelementen des Stalinismus, kritisch auseinanderzusetzen. Das schloss auch die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands ein, die auf besatzungshoheitlicher Grundlage vor allem durch die KPD als Vorgängerpartei der SED durchgesetzt wurde.
Anlässlich des 60. Jahrestages im September 2005 hat die Historische Kommission beim Parteivorstand der Linkspartei in einer Erklärung die Bodenreform als einen Akt des gesellschaftlichen Fortschritts qualifiziert und zugleich deren Ambivalenz hervorgehoben. U. a. heißt es dort: “Der demokratische Charakter der Bodenreform wurde durch Willkürakte bei der Enteignung von Bauernhöfen, durch die rigide Ausweisungspolitik, durch die Verweigerung einer Entschädigung politisch Unbescholtener und die Widerrufung des Anspruchs auf Resthöfe für Teilnehmer des antifaschistischen Widerstandes beschädigt.” Ich teile diese Wertung.
Soviel zur Bewertung der Bodenreform als historischen Prozess.
Was die Rechtslage nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Deutschen Bundesrepublik angeht, so hat das Bundesverfassungsgericht bekanntlich am 23. April 1991 entschieden, dass Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. -hoheitlicher Grundlage nicht rückgängig gemacht werden können, aus rechtsstaatlichen Gründen aber Entschädigungsleistungen geboten sind. Diese wurden durch das vom Bundestag am 27.9.1994 beschlossene Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG), das u. a. Ausgleichsleistungen an Bodenreform-Enteignete beinhaltet, geregelt. Die Abweisung der Klage von Bodenreform-Enteigneten gegen diese Regelung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 30. März 2005 und das nachfolgende Urteil dieses Gerichtshofes vom 30. Juni 2005 zur Klage von Erben von Bodenreformparzellen haben einen Schlußstrich unter die bundesrepublikanische Abwicklung der Bodenreform gesetzt.
Zu Ihrer ersten Frage bemerke ich: Sofern Sie die Rückgabe von beweglichen Kulturgütern an Bodenreform-Enteignete bzw. deren Erben meinen, so ist dies durch das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14. Juli 1992 geregelt. Sollten Sie mit vom “Verfall geweihten Kulturgütern” ehemalige Herrensitze meinen, so handelt es sich um Immobilien, die von der 1990 eingerichteten Treuhandveraltung den Kommunen übereignet worden sind. Seit Jahren werben die meisten Kommunen um einen Investor, dem sie diese Immobilie lieber heute als morgen gegen ein im Grunde symbolisches Entgelt übereignen möchten.
Bei Ihrer zweiten Frage vertrete ich folgenden Standpunkt: Bürger der seinerzeitigen Länder der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands bzw. der DDR, die entgegen der Gesetzeslage strafrechtlich verfolgt wurden, also Opfer politischer Repressionen wurden, sind in einem rechtsstaatlichen Prozess zu rehabilitieren. Da sich Ihre Frage auf die Bodenreform-Enteignungen konzentriert, möchte ich ausdrücklich auf Folgendes hinweisen: Die auf besatzungshoheitlicher Grundlage von den 5 Provinzial- bzw. Landesregierungen der SBZD erlassenen Bodenreform-Verordnungen schrieben die generelle Enteignung aller Personen mit einem landwirtschaftlichen Besitz von mehr als 100 ha Gesamtfläche unabhängig vom politischen Verhalten vor - anders als im Falle der Enteignung von Höfen unter 100 ha, wo Kriegs- und Naziverbrechen nachzuweisen waren. Bei dieser Rechtslage haben m. W. Gerichte bereits Klagen von Erben Bodenreformenteigneter der erstgenannten Kategorie selbst dann zurückgewiesen, wenn seitens der Staatsanwaltschaft der Russischen Republik eine NS-Nichtbelastung festgestellt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Methling
Bisher 1 Empfehlung.
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….zum “rechtsstaatlichen” Selbstverständnis des CDU-Generalsekretärs Ronald Pofalla, MdB:
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http://www.abgeordnetenwatch.de/ronald_pofalla-650-5928-6-p475.html#fragen
07.07.2007
Frage von
Hallo Herr Abgeordneter Pofalla!
Wir behandeln nach den Sommerferien im Leistungskurs Politik die demokratische Bodenreform in der DDR. Mit einer eigenen Hausarbeit werde ich mich dabei besonders dem Schicksal der Neusiedler zuwenden und versuchen, diese “schwere Kost” durch Originalzitate von Politikern und Zeitzeugen aufzulockern.
Wie ich hier lese, gehören die SED Kommunisten nicht gerade zu Ihren erklärten Freunden und ich freue mich bereits auf Ihre gewohnt unverklärten Antworten.
Meine Fragen an Sie lauten:
a) wurde die Bodenreform in Ostdeutschland mit rechtsstaatlichen und demokratischen Methoden durchgeführt?
b) hat die Bundesrepublik Deutschland diese Zwangsenteignungen, auf Basis der Bodenreform durch die Kommunisten, jemals als rechtsstaatlich anerkannt?
c) aus welchen Gründen wurde den SED Binnenvertriebenen in der BRD ein Lastenausgleich gezahlt?
d) was machte die BRD mit den Vermögenswerten der Binnenvertriebenen, die sich 1990 nicht in der Hand der Neusiedler befanden?
e) war den deutschen Binnenvertriebenen bis 1990 eine Rückgabe ihrer Vermögenswerte versprochen worden, die durch deutsche Kommunisten zwangsenteignet wurden?
f) halten sie die Zwangsenteignung des Großgrundbesitzes grundsätzlich für notwendig oder gerechtfertigt und warum hat die CDU in Westdeutschland keine demokratische Bodenreform zu Gunsten der deutschen Vertriebenen durchgeführt?
g) warum hat die BRD den Erben der Neusiedler ihre Eigentumsrechte in den neuen Bundesländern im Jahre 1992 wieder aberkannt?
h) halten sie das Treuhandgesetz der DDR Volkskammer für rechtsstaatlich?
i) welche Gewinne haben die Treuhandgesellschaften bis heute erzielt?
j) hatte die CDU Vorsitzende Merkel in der DDR Volkskammer dem Modrow Gesetz zu Gunsten der Neusiedlererben und dem Treuhandgesetz zur Abwicklung der Vermögenswerte der vertriebenen Alteigentümer jeweils zugestimmt?
Für Ihre gewohnt klaren Antworten bedanke ich mich bereits herzlich, auch im Namen des Politikleistungskurses der 12 b.
Grüße!
JS
25.07.2007
Antwort von
Ronald Pofalla
Bild: Ronald Pofalla
Sehr geehrte Frau ,
vielen Dank für Ihre Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.
Fakt ist, dass die Anerkennung der von der sowjetischen Besatzungsmacht veranlassten Enteignungen durch die Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig war. Sie war – auch wenn dies immer wieder unter Zitierung angeblicher “Beweise” in Zweifel gezogen wird - Bedingung der Sowjetunion für die Wiedervereinigung. Die Sowjetunion strebte eine Sicherheit für die Bestandskraft ihrer besatzungsrechtlichen Maßnahmen an, um nicht ihrerseits mit Wiedergutmachungsansprüchen konfrontiert werden zu können. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht haben die Rechtslage bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB
Bisher 5 Empfehlungen.
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Mehr als bemerkenswert ist allerdings, dass die selbe Zeitung “DIE ZEIT”, unter ihrem selben Chefredakteur Dr. Michael Naumann, weinige Wochen später m.E. völlig “zurück ruderte” - und den sehr mutigen Leitartikel ihres Chefredakteurs Dr. Naumann “Am Anfang der Einheit stand eine Lüge” (Ausgabe: 06/2004) bereits in der Ausgabe 09/2004 selber massiv in tiefe Zweifel zog. - Mir stellt sich darum die Frage: “Wurde der Chefredakteur der “DIE ZEIT”, Dr. Michael Naumann, zwischen der Ausgabe 06/2004 und 09/2004 in seiner- bzw. durch seine “DIE ZEIT” völlig politisch und/oder journalistisch bzw. publizistisch entmachtet? - Danach wurde es bekanntlich sehr “still” in der “DIE ZEIT”, was das Thema “Einheitslüge” und pol. “SBZ-Verfolgung/45-49″ anbelangt! - Wurde da etwa “JEMAND” zum Schweigen gebracht?
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Bodenreform
“Also waren wir eure Hereros”
DIE ZEIT, Ausgabe 09, 2004
Von Richard Schröder | © DIE ZEIT 19.02.2004 Nr.9
Ein Verdacht geht um in Deutschland: „Am Anfang der deutschen Einigung stand eine Lüge.“ Da sei zielstrebig ein ungeheurer Verfassungsbruch inszeniert worden. Die Schuldigen seien Helmut Kohl, Lothar de Maizière und, zunehmend in den Vordergrund gerückt, Wolfgang Schäuble……..
http://www.zeit.de/2004/09/Schr_9ader_Essay
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http://www.zeit.de/2004/09/Schr_9ader_Essay
“…Dass die Bundesregierung die Enteignungen von 1945 bis 1949 nicht rückgängig machen wollte, um aus dem Erlös des „Volkseigentums“ die Einheit zu finanzieren, wie Michael Naumann behauptet, ist Unfug…”
Der Chefredakteur persönlich schrieb also in einem Leitartikel seiner eigenen Zeitung: blanken UNFUG?
___________
Welch rascher “Zeiten-Wandel” in der “DIE ZEIT” - oder wie die alten Römer sagten: “Temporis mutantur et nos mutamur in iis!”
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“(CDU-)Vertreibungen verletzen elementare Menschenrechte.”
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http://www.abgeordnetenwatch.de/ruprecht_polenz-650-5601–f128805.html#frage128805
18.09.2008
Antwort von
Ruprecht Polenz
Bild: Ruprecht Polenz
Sehr geehrter Herr V.,
Vertreibungen verletzen elementare Menschenrechte. Deshalb gehört die Forderung, für eine Rückkehrmöglichkeit für Flüchtlinge zu sorgen und diese zu unterstützen, zu den Grundprinzipien der deutschen Außenpolitik.
Dies galt und gilt für den Balkan genauso wie für den Kaukasus.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz
Bisher 1 Empfehlung.
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Sehr unbequeme Fragen an den Bundestagsabgeordneten Ruprecht Polenz (CDU) unter abgeordnetenwatch.de:
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Demokratie und Bürgerrechte Permanent-Link anzeigen Frage und Antwort versenden Frage und Antwort drucken
19.09.2008
Frage von
Sehr geehrter Herr MdB Polenz,
Ihre nachstehende öffentliche Erklärung vom 18.09.08 unter abgeordnetenwatch.de habe ich mit großer Verwunderung gelesen, ich zitiere:
“Vertreibungen verletzen elementare Menschenrechte. Deshalb gehört die Forderung, für eine Rückkehrmöglichkeit für Flüchtlinge zu sorgen und diese zu unterstützen, zu den Grundprinzipien der deutschen Außenpolitik.” (Zitat Ende).
Hat denn nicht die CDU/FDP dafür gesorgt, dass die OPFER der ZWANGSVERTREIBUNGEN und politischen VERFOLGUNGEN in/aus der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in der Zeit von 1945-49 nicht einmal moralisch rehabilitiert werden - damit der Rechtsstaat BRD das deutschkommunistisch geraubte Privateigentum der (Binnen-) VERTRIEBENEN und politisch VERFOLGTEN durch die Treuhandanstalt und deren Rechtsnachfolger (TLG/BVVG) für den Fiskus verscherbeln konnte und kann?
Kulturstaatsminister a.D. Dr. Naumann erklärte unter kandidatenwatch.de das Folgende zu diesen sanktionierten VERTREIBUNGEN und Menschenrechtsverletzungen durch die CDU/FDP, ich zitiere:
“meine Haltung zu den unglaublichen Vorgängen nach der “Wende” innerhalb der Regierung Helmut Kohls anlässlich des Umgangs mit den Folgen der sogenannten “Bodenreform” in der SBZ vor 1949, und das heißt, mit ihrer nachträglichen Legitimierung durch den Bundestag hat sich nicht geändert. Als Chefredakteur der ZEIT habe ich das meinige getan, um die skandalösen Umstände der entsprechenden Gesetzgebung darzustellen. Dass bisher alle möglichen Rechtsverfahren in dieser Sache gescheitert sind, ändert nichts an meiner Einschätzung.”
Viele Grüße,
Naumann
(Quelle:)
http://www.derrechtsstaat.de
Folgender Leitartikel wurde zum Umgang mit den VERTRIEBENEN in der “DIE ZEIT” am 29.01.2004 von Dr. Naumann publiziert:
http://www.zeit.de
Meine Frage:
Müssen SIE, Herr MdB Polenz, nicht erst einmal die DEUTSCHEN Binnen-VERTRIEBENEN / 1945 - 49 moralisch rehabilitieren, bevor SIE hier die Russen anprangern ?
MfG
M.
Antwort von
Ruprecht Polenz
Bild: Ruprecht Polenz
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